Steuergutschrift 2020: Wie Sie Ihre Anlage zum halben Preis modernisieren können

Wir alle mögen keine Bürokratie, aber in diesem Fall ist der Nutzen sicherlich größer als der Ärger über Haarspaltereien des Fiskus. Das neue Haushaltsgesetz Italiens 2020, das kürzlich im Amtsblatt veröffentlicht wurde, hebt das alte Modell der Hyper- und Superabschreibung auf und führt eine Steuergutschrift ein, die Investitionen in neue Maschinen und die Modernisierung von Anlagen auffangen soll.

In der Praxis können Sie bis zu 40 % Ihrer Investition nutzen, um weniger Steuern oder Mehrwertsteuer zu zahlen, ohne komplizierte Berechnungen oder (über)komplexe Verfahren.

So funktioniert die Steuergutschrift 2020

Die große Neuigkeit ist, dass es möglich ist, den Wert der Steuergutschrift auf die getätigte Investition zu berechnen.

Wenn Sie z. B. einen neuen Mischer kaufen oder Modernisierungen an der Anlage vornehmen, können Sie nicht nur den Kaufpreis abschreiben, sondern, sofern Sie die Anforderungen des Ministeriums erfüllen, auch 40 % des Kaufpreises auf fünf Jahresabschnitte verteilen, um weniger Steuern oder Mehrwertsteuer zu zahlen. Das bedeutet, dass Sie am Ende der Abschreibung weniger als 40 % des ursprünglichen Investitionswerts zahlen.

Bei einer Investition von 100.000 € zahlen Sie, Abschreibung und Steuergutschrift zusammengenommen, nur 36.000 € für die Anlage, also fast 70 % weniger.

Auch wenn Sie kein Buchhalter sind, werden Sie doch verstehen, dass es sich um eine sehr attraktive Möglichkeit handelt.

Die zu erfüllenden Anforderungen für die Steuergutschrift

Das Haushaltsgesetz stellt sehr strenge Anforderungen. Um die neue Steuergutschrift in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie nämlich erklären, dass das Wirtschaftsgut (d. h. eigentlich die Software, die es steuert) bestimmte Merkmale aufweist (die es alle aufweisen muss):

  • das Wirtschaftsgut muss an das betriebseigene Intranet angeschlossen sein, von dem es Anweisungen oder Programmteile erhalten muss;
  • es muss mit dem Logistiksystem des Werks oder mit anderen Maschinen im Produktionszyklus verbundensein;
  • es muss mit einer SPS oder CNC ausgestattet sein;
  • die Bedieneroberfläche muss einfach und intuitiv sein und den neuesten Standards in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Hygiene am Arbeitsplatz entsprechen.

Ist das alles, fragen Sie sich? Leider nicht.

Darüber hinaus möchte das Genie, das das Gesetz geschaffen hat, dass die Maschinen (oder Anlagen) an cyber-physische Systeme angepasst oder integriert werden und mit mindestens zwei der folgenden Funktionen ausgestattet sind:

  • sie verfügen über Fernwartungs- und/oder Ferndiagnose- und/oder Fernsteuerungssysteme;
  • sie ermöglichen eine kontinuierliche Überwachung von Arbeitsbedingungen und Prozessparametern durch geeignete Sensorsets und eine Anpassungsfähigkeit an Prozessabweichungen;
  • sie müssen Vernetzungsmerkmale zwischen physischer Maschine und/oder Anlage mit Modellierungs- und/oder Simulationsfähigkeiten ihres Prozessverhaltens (cyber-physisches System) aufweisen.

Wenn Sie die Förderung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie also genau darauf achten, mit welcher Steuerungs- und Überwachungssoftware Ihre Anlage oder Maschine ausgestattet ist.

Auch deshalb, weil die Verordnungen besagen, dass Sie die Abschreibung nur dann in Anspruch nehmen können, wenn die oben genannten Bedingungen tatsächlich erfüllt sind.

Also scheiden aus: Maschinen mit veralteten Bedienfeldern oder primitiven SPS, die ihr eigenes Ding machen, oder Software, die keine Daten mit anderen Systemen austauscht.

Eine Industrie 4.0-kompatible Maschine allein reicht nicht aus

Ich selbst habe einige Angebote gesehen, bei denen der Anbieter lediglich angab, dass die Maschine Industrie 4.0-kompatibel sei.

Leider reicht dies nicht aus, um die Steuergutschrift zu erhalten. Die Maschine muss die oben genannten Merkmale aufweisen (und zwar alle), aber Sie müssen auch Ihr Betriebsnetz (z. B. das Verwaltungssystem) für den Datenaustausch mit der Maschine aufrüsten.

Bevor Sie also eine Investition tätigen, sollten Sie diese sorgfältig erwägen.

Produktionsprogramme profitieren dagegen immer und garantiert von Steuergutschriften

Für andere Komponenten der Fabrikautomation, wie z. B. Software, wird eine andere Form der Steuergutschrift in Höhe von 15 % gewährt (immer noch viel höher als der alte Superabschreibungssatz von nur 7 %).

Für alle Software-Programme, die unter Anhang B fallen, wird eine Steuergutschrift von 15 % gewährt (SCADA, MES, ERP, WMS und andere). Darunter fallen praktisch alle Software-Programme für den industriellen Einsatz; ich werde sie nicht aufzählen, aber es sind all jene, die Sie bereits benutzen.

Die gute Nachricht ist, dass bei einer Modernisierung der Anlage oder Integration von Maschinen sogar die Erneuerung der Software, die die Anlage und die Maschine steuert, mit 40 Prozent unter Anhang A fällt (über 2,5 Millionen sinkt der Prozentsatz auf 20 Prozent).

So können Sie, auch ohne die Mechanik zu verändern, die Vorteile nutzen, um z. B. die Automatisierung des alten Mischers, der vielleicht noch manuell bedient wird, zu erneuern und ihn mit allen Funktionen auszustatten, die auf den neuen Maschinen verfügbar sind, wie z. B.:

  • kontinuierliche Überwachung aller Prozessvariablen;
  • eine automatische Verbindung zu unseren Büros herzustellen, um Remote-Unterstützung anzufordern;
  • Daten auszutauschen, sowohl mit der Dosieranlage (vorzugsweise mit unserer Software) als auch mit der Logistik zur Überprüfung des geladenen Rohmaterials;
  • die Rezepturen und den Arbeitsplan aus dem Betriebsmanagementsystem oder über das Internet herunterzuladen;
  • über ein einfaches und zuverlässiges System zu verfügen, das von einer Zeitarbeitsfirma entsandte Personal bedienen kann;

Auch in diesem Fall würden Sie nur die Hälfte der Investition bezahlen (z. B. bei einer Investition von 40.000 € nur etwa 24.000 €).

Wie Sie die Steuergutschrift beantragen

Die Modalitäten für die Beantragung der Steuergutschrift sind die gleichen wie für jede andere vergleichbare Leistung. Ihr Buchhalter muss die Höhe Ihrer Ausgaben angeben und den Wert der einzusetzenden Steuergutschrift bescheinigen, kann dies aber nur tun, wenn ein Dokument vorliegt, aus dem hervorgeht, dass das Wirtschaftsgut die Anforderungen des Ministeriums erfüllt.

Beträgt die Investition weniger als 150.000 €, kann der gesetzliche Vertreter eine Selbsterklärung abgeben.

Bei Überschreitung dieses Betrags müssen Sie sich an einen zugelassenen Fachmann wenden, um eine fachkundige Bewertung des Wirtschaftsgutes zu erhalten.

Die Steuergutschriften können bis Ende 2020 beantragt werden

Dies ist eine großartige Gelegenheit, die Infrastruktur des Unternehmens zu modernisieren, alle veralteten Anlagen zu ersetzen und die Flexibilität (die alle wollen) und die Wettbewerbsfähigkeit (die noch weniger haben) zu steigern.

Die Vorschrift setzt voraus, dass der Erwerb der neuen Anlage im Steuerjahr 2020 erfolgt und dass sie bis Ende 2020 angeschlossen wird. Es gibt Verlängerungen bis Juni 2021, wenn nachgewiesen werden kann, dass bis Ende 2020 bereits mindestens 20 Prozent bestellt und im Voraus bezahlt worden sind.

Zur Erinnerung: Alle Ausgaben für Betriebsmittel oder neue Maschinen kommen in den Genuss der 40-prozentigen Steuergutschrift, wenn sie die erforderlichen Merkmale aufweisen (unsere Systeme weisen sie alle auf), während die Überwachungssoftware nur mit 15 Prozent bezuschusst wird.

Mehrere unserer Kunden haben uns bereits mitgeteilt, dass sie diese praktisch einmalige Gelegenheit nutzen wollen, einige, um ihre alten Schaltanlagen zu modernisieren, andere, um ältere Maschinen zu automatisieren.

Vergeuden Sie also keine Zeit. Wenn Sie Zweifel oder Fragen haben, hinterlassen Sie einen Kommentar oder schreiben Sie mir: Ich werde Ihnen gerne alle Informationen zukommen lassen, die Sie benötigen.

Schicken Sie eine E-Mail an claudio.tosi@multidata.it oder rufen Sie an unter der Nummer +39 059 537902.

Wenn Sie mehr zum Thema erfahren möchten, finden Sie hier ein wirklich umfassendes Dokument mit allem, was Sie wissen müssen, um die neue Steuergutschrift sofort zu nutzen. Sie können es hier herunterladen, es ist kostenlos.

Machen Sie es gut,

Claudio Tosi

    Claudio Tosi

    Nato nel 1974 a Modena, si è diplomato all'istituto superiore Enrico Fermi in elettronica e telecomunicazioni. Dopo l'anno di militare ha iniziato il suo percorso professionale come tecnico programmatore presso la Multi Data s.r.l. Dopo oltre 20 anni di lavoro, si occupa di seguire i nostri clienti nel settore plastica e gomma, aiutandoli a migliorare la produzione e ridurre errori e costi.

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